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Das Asyl- und Ausländerrecht

 

Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern sind gesetzlich genau geregelt. Das Ausländerrecht wurde durch das Zuwanderungsgesetz 2005 in vieler Hinsicht neu gestaltet. Nach wie vor gilt aber: Der Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit eines Ausländers in Deutschland sind verboten, wenn sie nicht erlaubt sind. Das Aufenthaltsgesetz kennt drei verschiedene Aufenthaltstitel, die den Aufenthalt in Deutschland erlauben: 1. das Visum (§ 6 AufenthG), die befristete Aufenthaltserlaubnis (§ 7 AufenthG) und die unbefristete Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG). Der Bereich des Asyl- und Ausländerrechts beinhaltet auch das Arbeitsgenehmigungsrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht sowie benachbarte Rechtsgebiete wie beispielsweise das ausländerrechtlich relevante Strafrecht.

 

 

Das Schul- und Hochschulrecht

 

Die Bereiche Schul- und Hochschulrecht, auch bezeichnet als „Bildungsrecht“, werden mehr oder weniger als Einheit behandelt. Sie haben indes wenig miteinander zu tun. Klassische Problembereiche des Schulrechts sind zum Beispiel die schulischen Disziplinarmaßnahmen, die sonderschulischen Förderverfahren oder die Abweichung von der Sprengelpflicht. In den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat die sog. Schulplatzklage. Beim Hochschulrecht geht es häufig um Fragen des Hochschulzugangs. Kapazitätsprozesse sind im Hochschulzulassungsrecht schon seit Jahrzehnten gängige Praxis. Die Schnittmenge, in der sich Schulrecht und Hochschulrecht treffen, ist das Prüfungsrecht. Das Prüfungsrecht seinerseits geht aber auch wieder über das Schulrecht und das Hochschulrecht hinaus, weil Prüfungen nicht nur von Schulen und Hochschulen abgenommen werden, sondern beispielsweise auch von Kammern und staatlichen Prüfungsämtern.

 

 

Das Beamtenrecht

 

Das Beamtenrecht spaltet sich auf in das Recht der Landes- und das der Bundesbeamten. Hierunter zähle ich auch das öffentliche Dienstrecht für Richter und Berufssoldaten. Die rechtlichen Probleme liegen im wesentlichen dort, wo es um die Begründung oder um bedeutende Veränderungen in der Karriere im öffentlichen Dienst geht, also vor allem bei Streitigkeiten hinsichtlich der Ernennung bzw. Einstellung, der Laufbahn und hier vor allem bei der Leistungsbewertung, statusrechtlichen Veränderungen, funktionellen Änderungen, etwa bei Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen, Eintritt oder der Versetzung in den Ruhestand, Verlust der Beamtenrechte oder Entlassung, Einleitung eines Disziplinarverfahrens, Pflichtverletzungen, insbesondere hinsichtlich der Haftung auf Schadensersatz.